Verzeichnis der Informationsbestände (VIB)

Verzeichnis der Informationsbestände (VIB) der reformierten Kirchgemeinde Meilen

Was ist ein Verzeichnis der Informationsbestände?

Das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) verpflichtet in §14 Abs. 4 die kantonalen und kommunalen öffentlichen Organe, Verzeichnisse ihrer Informationsbestände (VIB) zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen. Das VIB soll einen Überblick darüber vermitteln, welche Unterlagen in der Kirchgemeinde produziert und verwaltet werden und ob diese Personendaten enthalten. Es wird auf der Website veröffentlicht.

Das Verzeichnis der Informationsbestände der reformierten Kirchgemeinde Meilen umfasst Angaben zu drei Bereichen:

1. Angaben zur Informationsverwaltung
2. Angaben zu den aktuellen Informationsbeständen
3. Angaben zum Informationszugang