Kirchgemeindeversammlung

Die Kirchgemeindeversammlung (KGV), die Gesamtheit der Stimmberechtigten der Kirchgemeinde.
DSC02315 (Foto: Sabine Gasparini)
Der Kirchgemeindeversammlung obliegen von Gesetzes wegen die Entgegennahme des Jahresberichts der Kirchenpflege, die Abnahme der Jahresrechnung und die Festlegung von Budget und Steuerfuss.
Ausserdem wählt sie die zusätzlichen Mitglieder sowie die Präsidentin oder den Präsidenten der Pfarrwahlkommission und in unserer Gemeinde ebenfalls die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission und deren Präsidentin oder Präsidenten.
Aufgaben und Durchführung der Kirchgemeindeversammlung sind in der Kirchenordnung (Gesetzessammlung 181.10) in Art. 156 und folgende geregelt.

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