Kirchgemeindeversammlung
Die Kirchgemeindeversammlung (KGV), die Gesamtheit der Stimmberechtigten der Kirchgemeinde.
Der Kirchgemeindeversammlung obliegen von Gesetzes wegen die Entgegennahme des Jahresberichts der Kirchenpflege, die Abnahme der Jahresrechnung und die Festlegung von Budget und Steuerfuss.
Ausserdem wählt sie die zusätzlichen Mitglieder sowie die Präsidentin oder den Präsidenten der Pfarrwahlkommission und in unserer Gemeinde ebenfalls die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission und deren Präsidentin oder Präsidenten.
Aufgaben und Durchführung der Kirchgemeindeversammlung sind in der Kirchenordnung (Gesetzessammlung 181.10) in Art. 156 und folgende geregelt.
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Ausserdem wählt sie die zusätzlichen Mitglieder sowie die Präsidentin oder den Präsidenten der Pfarrwahlkommission und in unserer Gemeinde ebenfalls die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission und deren Präsidentin oder Präsidenten.
Aufgaben und Durchführung der Kirchgemeindeversammlung sind in der Kirchenordnung (Gesetzessammlung 181.10) in Art. 156 und folgende geregelt.
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Nächste Kirchgemeindeversammlungen:
Dokumente der Kirchgemeindeversammlung vom 4. Dezember 2022:
» Einladung im Meilener Anzeiger vom 4. November 2022 (amtliches Publikationsorgan)
» Weisung: Abschied und Antrag der Kirchenpflege (integriert im "informiert" Nr. 11)
» Budget 2023: Detaillierter Formularsatz
» Budget 2023: Erweiterter Kommentar
» Inserat "Beschluss und Protokoll" im Meilener Anzeiger vom 9. Dezember 2022
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Zuletzt aktualisiert: 08.12.2022